Verspäteter Widerspruch im Löschungsverfahren

Gemäß § 54 Abs. 1 Satz 1 MarkenG ist der Antrag auf Löschung wegen absoluter Schutzhindernisse (§ 50) beim Patentamt zu stellen. Der Antrag kann von jeder Person gestellt werden, § 54 Abs. 1 Satz 2 MarkenG. Wird ein Antrag auf Löschung gestellt oder wird ein Löschungsverfahren von Amts wegen eingeleitet, so unterrichtet das Patentamt…

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