Die Frau R
Wer einen (erfolgreichen) Wiedereinsetzungsantrag beim DPMA/BPatG stellen möchte, sollte sich unbedingt die Frau R-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG, Beschl. v. 12.09.2013, Az. 27 W (pat) 557/12 – Frau R) durchlesen (oder einfach abschreiben): „Durch die offenbar einmalige Unachtsamkeit von Frau R … ist es hier zu dem Fristversäumnis gekommen, ohne dass dem Verfahrensbevollmächtigten des Markeninhabers oder…