VIKING vs. VIKING SECURITY

Weil sie „sprachlich identisch“ sind, entschied der 27. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG), dass die Wort-/Bildmarken und im Bereich der Nizza-Klasse 25 verwechselbar ähnlich sind (BPatG, Beschl. v. 11.04.2011, Az. 27 W (pat) 538/10 – VIKING/VIKING SECURITY). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: Klanglich hält der Senat die Marken jedoch für verwechselbar. Die jüngere Marke…

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