Wann besteht Verwechslungsgefahr?

Anbei die Grundsätze deutscher Gerichte (diese werden (un)regelmäßig aktualisiert): Die Frage der Verwechslungsgefahr im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist unter Heranziehung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen. Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen der Identität oder der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen, dem Grad der Ähnlichkeit der Marken und…

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Verwechslungsgefahr

Gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG kann derjenige vom Markeninhaber auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, „wer ein Zeichen entgegen den Absätzen 2 bis 4 benutzt. Der Anspruch besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht.“ In § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG heißt es wie folgt: „Dritten ist es untersagt, ohne…

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