Orange Einfärbung des Zehenbereichs einer Socke

Nachfolgende „orange Einfärbung des Zehenbereichs einer Socke“ Quelle: http://oami.europa.eu ist, so die Auffassung des Gerichtshofs (Fünfte Kammer), nicht als Positionierungsmarke eintragungsfähig, soweit die Anmeldung die Waren Bekleidungsstücke, nämlich Strumpfwaren, Socken und Strümpfe der Nizza-Klasse 25 betrifft (Gerichtshof, fünfte Kammer, Beschl. v. 16.05.2011, Rs. C-429/10 P). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: In den Randnrn.…

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