Trademarker

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke „Trademarker“ für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 35 und 42 (jetzt: 45) wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 01.02.2011, Az. 24 W (pat) 33/10 – Trademarker). Ausweislich der Entdscheidungsgründe hat der Anmelder das Gericht wie folgt…

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