TOOOR!
Mit Beschluss vom 09.02.2011 hob das Bundespatentgericht (BPatG) die den Löschungsantrag bestätigende Beschwerdeentscheidung des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) gegen die unter dem Az. 304225657 eingetragene Wortmarke „TOOOR!“ auf, soweit die Löschung der Marke 304 22 565 für die Waren „Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen, Sportbekleidung, insbesondere T-Shirts, Sweatshirts, Baseballkappen, Fußballtrikots, Fußballhosen, Fußballschuhe, Schienbeinschoner, Trainingsanzüge“ angeordnet wurde…