Grips-Gymnastik für Augsburger-Fußballfans

Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 43, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen: „Klasse(n) Nizza 16: Buchbinderartikel; Fotografien; Schreibwaren; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Künstlerbedarfsartikel; Pinsel; Schreibmaschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel); Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate);…

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