Enttäuschung once again

Nachdem das Bundespatentgericht (BPatG) die Wortmarke Europas Erstes Porzellan für einzelne Waren der Klassen 11, 14 und 21 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) für nicht eintragungsfähig erachtet hatte (siehe den Artikel „Europas Erstes Porzellan“, wies der Bundesgerichtshof (BGH) auch die Nichtzulassungsbeschwerde der Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH mit Beschluss vom 13.01.2011…

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