Warenähnlichkeit zwischen „Wäscheweichspülmitteln“ und „Körperpflegemitteln“
Wäscheweichspülmittel weisen Berührungspunkte zu Körperpflegemitteln mit der Folge auf, das zwischen den Waren „Shampoos, soaps, cosmetics“ und „Wasch- und Bleichmittel, Spül- und Aufhellungsmittel für Wäsche, Wäscheweichspülmittel“ der Nizza Klasse 03 (noch) Warenähnlichkeit besteht (BPatG, Beschl. v. 22.03.2011, Az. 24 W (pat) 47/10 – SOFTLAN/SOFTLINE). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt wörtlich: a) Die gemäß…