Sharelook vs. Sherlock

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Wortmarken Sharelook und Sherlock trotz (unterstellter) Dienstleistungsähnlichkeit oder gar -identität nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 29.06.2010, Az. 27 W (pat) 1/10 – Sharelook/Sherlock) In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „Soweit die Widersprechende darüber hinaus auch eine die Verwechslungsgefahr begründende visuelle Ähnlichkeit beider Marken geltend…

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