Mitbenennung des Bildelements
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wort-/Bildmarken und trotz identischer Dienstleistungen im Bereich der Nizza-Klasse 41 nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v.02.03.2011, Az. 26 W (pat) 504/10 – M/M). Eine klangliche Ähnlichkeit bestehe nicht, weil der Betrachter der Marken das Bildelement mitbennnen – beispielsweise: weißes „M“ auf rotem Grund oder weißes „M“ in einem…