Schuhstreifen
Was die Unterscheidungskraft (Art. 7 Abs. 1 Buchst. b) GMV) nachfolgender Schuhstreifen-Bildmarke angeht, wendet das Gericht (Gericht, Urt. v. 13.04.2011, Rs. T-202/09 – Schuhstreifen) die gleichen Prüfungskriterien „Hervorzuheben ist auch, dass die fragliche Marke als solche eine einfache und banale Form ist, die nicht erheblich von den üblicherweise in der Schuhbranche verwendeten Formen abweicht, und…