Aus Schlehen oder mit Schlehen hergestellt
Wenn „Schlehdorn“ auf den Waren …; alkoholische Getränke (ausgenommen Biere sowie aus Schlehen gewonnene oder mit Schlehen hergestellte Getränke), insbesondere Weine und Schaumweine, Sekte, weinhaltige Getränke draufsteht, sei dies täuschend, denn der Verbraucher nehme in diesem Fall gerade an, dass die genannten Waren „aus Schlehen oder mit Schlehen hergestellt“ wurden. Dies entschied der 26. Senat…