Na klar ist das ein „u“

Weil der Wassertropfen in der Wort-/Bildmarke kein „u“ sei, verneinte das Bundespatentgericht (BPatG) die Verwechslungsgefahr zwischen den Marken „PUR-R“ und (BPatG, Beschl. v. 17.11.2011, Az. 30 W (pat) 64/09 – PUR-R/pur). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „Ohne nähere Analysen wird auch ein besonders aufmerksamer Durchschnittsverbraucher den Bildbestandteil bei unbefangener Betrachtungsweise in erster Linie…

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