Tubo, das Rohr

In der MULTITUBO-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG) (BPatG, Beschl. v. 26.01.2011, Az. 28 W (pat) 38/10 – MULTITUBO) heißt es zum Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) wie folgt: „Wie auch die Markeninhaberin selbst nicht in Abrede stellt, ist die Anmeldemarke aus dem allseits bekannten und geläufigen Präfix „MULTI“ für „viel, vielfach, mehr“ und…

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