Keine Löschung ohne Gründe

Im amtlichen Beschwerdeverfahren trägt grundsätzlch jede Partei ihre eigenen Kosten. Deswegen sind die Entscheidungen von besonderem Interesse, in denen dies anders ist. So geschehen in der pjur-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG, Beschl. v. 06.05.2011, Az. 28 W (pat) 52/10 – pjur), einem Löschungsverfahren. In diesem Verfahren wurden der Löschungsantragstellerin mit folgender Begründung Da die Antragstellerin in…

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