Nur Konkretes ist Wahres

Ergänzend zu der gestrigen Entscheidung des 29. Senats, weist der 28. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG) in der ORDU-Döner-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 22.06.2011, Az. 28 W (pat) 132/10 – ORDU-Döner) darauf hin, dass der jeweilige Antragsteller im Löschungsverfahren gehalten ist, konkrete Tatsachen vorzutragen, die sein Löschungsbegehren stützen. Diesbezüglich heißt es in den Entscheidungsgründen wie folgt: Die…

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