Oppenheim

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Oppenheim wegen nachgewiesener Verkehrsdurchsetzung (§ 8 Abs. 3 MarkenG) für einzelne Dienstleistungen der Klassen 35 und 36 eintragungsfähig (BPatG, Az. 33 W (pat) 123/08 – Oppenheim). In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: a) Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass ein Freihaltungsbedürfnis für die Ortsbezeichnung „Oppenheim“…

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