Haftung des Admin-C nur bei der Verletzung „proaktiver Prüfungspflichten“ in Bezug auf „sich aufdrängende oder offenkundige Rechtsverletzungen“

Nach Auffassung des OLG Stuttgart (OLG Stuttgart, Urt. v. 24.9.2009, Az. 2 U 16/09) sei der Domainhandel ein legitimer Geschäftsgegenstand. Selbst die Registrierung einer Vielzahl von Domains, um sie potentiellen Interessenten zum Kauf oder zur Nutzung anzubieten, sei unbedenklich, ja durch Art. 12 und 14 des Grundgesetzes geschützt. Vor diesem Hintergrund seien „proaktive Prüfungspflichten“ des…

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