Kleines pro ganz groß
Das Firmenschlagwort „ProConcept“ genügt den Mindestanforderungen an die Unterscheidungskraft des Unternehmenskennzeichen einer Werbeagentur mit der Folge, das der Inhaber dieses Unternehmenskennzeichens berechtigt sei, die Benutzung eines (fast) identischen Zeichens durch ein innerhalb der gleichen Branche tätige jüngere Unternehmen in Form eines Unterlassungsanspruchs zu unterbinden (OLG Köln, Urt. v. 29.06.2012, Az. 6 U 19/12 – pro…