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Mit Beschluss vom 15.11.2010 entschied der 13. Senat des Oberlandesgericht Dresden (OLG Dresden, Beschl. v. 15.11.2010, Az. 13 W 0890/10 – fashion-shop-germany.eu), dass die von einem Online-Händler für Damenmoden beantragte Firma „fashion-shop-germany.eu e.Kfr.“ in das zuständige Handelsregister einzutragen sei, weil die Firma Unterscheidungskraft besitze (§ 18 HGB). Das Landgericht Leipzig hatte dies verneint (LG Leipzig,…