BGH untersagt einer markenunabhängigen Reparaturwerkstatt die Verwendung einer Bildmarke

Folgende Mitteilung veröffentlichte die Pressestelle des Bundesgerichtshofs (BGH) am 19.04.2011: „Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat hat am 14. April 2011 entschieden, dass ein Automobilhersteller es einer markenunabhängigen Reparaturwerkstatt aufgrund seines Markenrechts untersagen kann, mit der Bildmarke des Herstellers für die angebotenen Reparatur- und Wartungsarbeiten zu werben. Die Klägerin, die Volkswagen AG,…

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