Einfach zu groß für die kleinen Prüfer-Hände

Mit der Begründung „Außerdem könnten Gebäude keine Waren im markenrechtlichen Sinne sein“ hatte die Markenstelle die Anmeldung der Wort-/Bildmarke zurückgewiesen, welche die „Waren“ „Fertighäuser aller Ausbaustufen (soweit in Klasse 19 enthalten), im Wesentlichen bestehend aus nichtmetallischen Baumaterialien“ schützen soll. Für den Prüfer ist eine Ware demzufolge offensichtlich nur etwas, was er in den Händen halten…

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