Ist das Kunst oder kann das … als Marke eingetragen werden. Auch die Ware passt. Die Marke schützt so technische Kunstwerke wie „Industrieroboter“ und „Industrieroboter, nämlich kollaborative Roboter (Cobots)“.
In Thüringen heißen die Dachdecker nun „Dachhasen“ War das nicht eine tierisch gute Idee vom Landesinnungsverband für das thüringische Dachdeckerhandwerk?
Dass diese Marke so Waren wie „Zerstäuber als Teile für landwirtschaftliche Spritzmaschinen für Feldfrüchte“ oder Dienstleistungen wie „Auskünfte über die Anwendung von chemischen Erzeugnissen im Bereich der Landwirtschaft“ schützt, kann ich mir bei dieser Kuh ganz gut vorstellen.
Mir scheint, diese Marke ist über die Schutzdauer hinaus mit dem Anmelder verbunden, quasi „bis dass der Tod sie scheidet“. Der Anmelder hat aus meiner Sicht eine neue Markenform kreiert, eine „Tätowierungsmarke“. Autsch!
Ne Marke ist doch besser, als dem lieben Gott zu vertrauen. Gott sei Dank, hat sich der Pfarrer Augustinus Hieber Gedächtnis Verein e.V. auch die Wortmarke „Pfarrer Augustinus Hieber – Segenspfarrer vom Allgäu„, Registernummer 302020105308, gesichert.
Ihr Nachbar soll das Produkt mit folgender Marke für Sie besorgen. Was sagen Sie ihm? Vom DPMA wurde die Marke als „Wort-/Bildmarke“ eingestuft. Welches Wort könnte sich hinter dieser Marke verstecken?