Warenähnlichkeit
Zwei Marken sind u.a. nur dann verwechselbar ähnlich, wenn die jeweils geschützten Waren und/oder Dienstleistungen zumindest „ähnlich“ sind. Mit der Frage, wann dies der Fall ist, beschäftigt sich der 27. BPatG-Senat in der MAPA/MAPA-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 18.08.2011, Az. 27 W (pat) 567/11 – MAPA/MAPA). In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: Die Ähnlichkeit…