Ich geh‘ denn mal in den Ruhestand

Bei Löschungsbeschlüssen des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) ist grundsätzlich die Unterschrift aller an der Entscheidung beteiligten Mitglieder der Markenabteilung für eine Wirksamkeit des Beschlusses erforderlich. Ist dies nicht der Fall, leidet der Beschluss an einem wesentlichen Mangel und ist aufzuheben (BPatG, Beschl. v. 15.12.2011, Az. 30 W (pat) 73/10 – LIQUIDROM). In den Entscheidungsgründe…

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