Zum Auskunftsanspruch gemäß § 19 Abs. 7 MarkenG (Auskunft im Wege der einstweiligen Verfügung)

In § 19 Abs. 7 MarkenG heißt es wie folgt: „(7) In Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung kann die Verpflichtung zur Erteilung der Auskunft im Wege der einstweiligen Verfügung nach den §§ 935 bis 945 der Zivilprozessordnung angeordnet werden.“ Hierzu führt das LG Mannheim im Beschluß vom 02.02.2010 (LG Mannheim, Beschl. v. 02.02.2010, Az. 2 O 102/09)…

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Erstattung der Abmahnkosten

Wer die Markenrechte eines Markeninhabers verletzt, kann von diesem auf Unterlassung und/oder Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Dies geschieht außergerichtlich durch eine sog. "Abmahnung". Ist diese berechtigt, muss der Abgemahnte, soweit die Abmahnung von einem Rechtsanwalt veranlasst wird, dem Abmahnenden die Aufwendungen erstatten, die dieser für den besagten Rechtsanwalt hat zahlen müssen. Rechtsgrundlage hierfür sind…

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