3 Beispiele
Das angemeldete Zeichen kann, so der 29. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG), nicht zur Eintragung zugelassen werden, weil es die Anforderungen an die grafische Darstellbarkeit im Sinn von § 8 Abs. 1 MarkenG nicht erfüllen würde. (BPatG, Beschl. v. 14.11.2011, Az. 29 W (pat) 173/10 – Kombination einer farbigen Abbildung mit drei beispielhaften Figuren). In den…