Klappe zu, Fachanwalt tot

Folgendes ist noch merkenswert in vorgenannter Entscheidung. Der Verfahrensbevollmächtigte des Anmelders hatte seine Beschwerde über das „besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)“ an das DPMA eingelegt. Dies war unzulässig. Der hilfsweise gestellte Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Einlegung der Beschwerde war zwar zulässig, hatte aber in der Sache ebenfalls keinen Erfolg, aus folgenden Gründen:…

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Beschwerde und Überweisungsträger

Folgendes ist noch merkenswert in vorgenannter BPatG-Entscheidung. Der Verfahrensbevollmächtigte des Anmelders hatte die Beschwerdegebühr innerhalb der Beschwerde-Frist überwiesen und auf dem Überweisungsträger „das Aktenzeichen“ und „Beschwerde“ vermerkt. Hatte er damit fristwahrend Beschwerde eingelegt? Das BPatG verneinte dies mit folgendes Begründung: „b. Auch die innerhalb der Beschwerdefrist und damit rechtzeitige Zahlung der Beschwerdegebühr kann trotz Angabe…

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Beschwerde via beA

Folgendes ist noch merkenswert in vorgenannter Entscheidung. Der Verfahrensbevollmächtigte des Anmelders hatte seine Beschwerde über das „besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)“ an das DPMA eingelegt. Dies sei unzulässig und wurde vom BPatG wie folgt begründet: „a. Soweit der Anmelder bzw. sein Verfahrensbevollmächtigter behauptet, die Beschwerde zuvor, nämlich bereits am 6. Dezember 2025 über das besondere elektronische…

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Das hört JA gut auf

Das hört JA gut auf

Wie der Entscheidung des 29. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) vom 25.02.2026 (BPatG, Beschl. v. 25.02.2026, Az. 29 W (pat) 1/26 – JUNGE ALTERNATIVE DEUTSCHLAND) zu entnehmen ist, hat das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) die Anmeldung der Wort-/Bildmarke mit Beschluss vom 30.10.2025 wegen „eines Verstoßes gegen die guten Sitten“ gemäß § 37 Abs. 1, 8…

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