Auch Sprachfehler sind möglich
Nach der Rechtsprechung reicht eine klangliche Ähnlichkeit aus, um eine Markenähnlichkeit zu bejahen. Der 25. Senat konkretisiert diese Markenähnlichkeit in der Tiamo/JIAMO-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 08.08.2013, Az. 25 W (pat) 35/12 – Tiamo/JIAMO) wie folgt: „Bei der Beurteilung der klanglichen Ähnlichkeit von Markenwörtern sind in der Regel alle im Bereich der Wahrscheinlichkeit liegenden Möglichkeiten zu…