„i“ wie „igitt“, oder doch nicht?

Im heute erschienenen Markenblatt Heft 32, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Dienstleistungen: Klasse(n) Nizza 43: Verpflegung von Gästen in Restaurants Anmerkung: Für was steht das „i“? Bestimmt nicht für „igitt“, oder doch?

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