Das Zeichen „SUPER illu“ stellt eine rechtserhaltende Benutzung der Marke „ILLU“ dar

Mit Urteil vom 26.01.2011 vertrat das OLG Karlsruhe die Auffassung, dass die Benutzung des Zeichens „SUPER illu“ rechtserhaltend für die unter dem Az. 39509427 eingetragenen Wortmarke „ILLU“ gelten würde (OLG Karlsruhe, Urt. v. 26.01.2011, Az. 6 U 27/10). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt wörtlich: … 2. Entgegen der Auffassung des Landgerichts genügt aber…

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