Tears for fears
Auch wenn die Vergleichszeichen im Schlussbestandteil „tears“ übereinstimmen und die Silbenanzahl sowie Sprech- und Betonungsrhythmus gleich sind, bestehe, so der 25. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG), zwischen den sich gegenüberstehenden Wortmarken „HYPOTEARS“ und „Lipotears“ im Bereich der Klasse 05 keine Verwechslungsgefahr (BPatG, Beschl. v. 10.11.2011, Az. 25 W (pat) 28/10 – HYPOTEARS/Lipotears) In den Entscheidungsgründen heißt…