Neu im Sortiment: Gummibärchen-Ketchup
Die angemeldete Wortmarke „Gummibärchen“ ist nach Auffassung des 25. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) betreffend die Waren „Reis, Brot, Hefe, Backpulver, Salz, Senf, Essig, Soßen (Würzmittel), Gewürze, Kühleis, Cornflakes, Getreideflocken, Haferflocken, Ketchup (Soße), Müsli, Nudeln, Popcorn, Puffreis, Tortillas, Zwieback, Nüsse.“ eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 25.04.2012, Az. 25 W (pat) 531/11 – Gummibärchen). Insbesondere bestehe keine Täuschungsgefahr…