Großbuchstaben

Wenn die Kombination von „Normalschrift und Großbuchstaben“ seit längerem werbeüblich mit der Folge ist, dass eine angemeldete Wortmarke aus diesem Grunde nicht eintragungsfähig ist (BPatG, Beschl. v. 26.01.2011, Az. 26 W (pat) 15/10 – ResearchGATE), gilt dies auch für den Fall, dass die angemeldete Marke ausschließlich in Großbuchstaben (Beispiel: GEOTHERMICS) geschrieben ist. Dies geht aus…

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