Dieses Urteil schlägt bestimmt hohe Wellen
Das Gericht bestätigt die Verwechslungsgefahr zwischen „Wellenlinie 1“ und „Wellenlinie 2“ (Gericht, Urt. v. 15.03.2012, Rs. 379/08 – Wellenlinie/Wellenlinie) Anmerkung: Dieses Urteil schlägt bestimmt hohe Wellen.