Gegenstandswert in markenrechtlichen Beschwerdeverfahren

Welche Meinung der 25. Senat zum Gegenstandswert in markenrechtlichen Beschwerdeverfahren vertritt, sieht man in der Eilunterrichtung vom 23.02.2012 „Eine Änderung der im Jahr 2006 noch einheitlichen Rechtsprechung des Bundespatentgerichts zu den Gegenstandswerten in markenrechtlichen Verfahren ist derzeit nicht angezeigt. Die Ausgangswertansätze (bei unbenutzten angegriffenen Marken) von 25.000,– Euro in Löschungsbeschwerdeverfahren und 20.000,– Euro in Widerspruchsbeschwerdeverfahren…

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