Viele Flaggen sind dekorativ
Der G8-Strandkorb-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG), in der es um die Eintragungsfähigkeit nachfolgender Wort-/Bildmarke ging, ist zu entnehmen, dass viele Staatsflaggen rein dekorativen Charakter mit der Folge haben, dass das Eintragungshindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG zumindest im vorliegenden Fall nicht greift (BPatG, Beschl. v. 19.03.2013, Az. 33 W (pat) 39/11 – G8-Strandkorb).…