Betrieb eines Flughafens

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) in der Frankfurt-Hahn-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 15.06.2011, Az. 26 W (pat) 96/10 – Frankfurt-Hahn) entspricht die Dienstleistungsbezeichnung „Betrieb eines Flughafens“ nicht den Erfordernissen der Einteilung von Waren und Dienstleistungen im Sinne der Anlage 1 zu § 19 Abs. 1 MarkenV. Vor diesem Hintergrund bestätigte der Senat die Zurückweisung der angemeldeten…

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