Mit dem FAHRAD BILIG REISN
Wer eine nicht unerhebliche Anzahl von Wortmarken anmeldet, die an gängige deutsche Begriffe (im konkreten Fall: Fahrad) angelehnt sind, handelt nach Auffassung des 26. BPatG-Senats nicht per se bösgläubig (BPatG, Beschl. v. 17.04.2012, Az. 26 W (pat) 3/10 – Fahrad). In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: „Aus dem Sachvortrag der Antragstellerin sind aber…