Ed Hardy-Tattoomarke
Vorgenannte Begründung des Bundespatentgerichts (BPatG) scheint zutreffend zu sein, denn eine „echte Ed Hardy-Tattoomarke“ sieht u.a. wie folgt aus Quelle: http://register.dpma.de Ein kleiner Unterschied besteht „zweifelsohne“.
Vorgenannte Begründung des Bundespatentgerichts (BPatG) scheint zutreffend zu sein, denn eine „echte Ed Hardy-Tattoomarke“ sieht u.a. wie folgt aus Quelle: http://register.dpma.de Ein kleiner Unterschied besteht „zweifelsohne“.
Unter anderem mit der Begründung, dass sich die angemeldete Wort-/Bildmarke Quelle: http://www.wipo.int von den aufwändigen und einfallsreichen Tattoo-Marken der Hardy-Life LLC unterscheiden würde, bestätigte das Bundespatentgericht (BPatG) die Schutzversagung vorgenannter Wort-/Bildmarke in Deutschland (BPatG, Beschl. v. 27 W (pat) 144/10 – VERY NICE). In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: Die graphische Gestaltung des…