Die Vision: EINZIGARTIGES ENGAGEMENT IN TRÜFFELPRALINEN …
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) fehlt der unter dem Az. 30658472.1 angemeldeten Wortmarke „Die Vision: EINZIGARTIGES ENGAGEMENT IN TRÜFFELPRALINEN Der Sinn: Jeder weiß WAS wann zu tun ist und was NICHT zu tun ist Der Nutzen: Alle tun das RICHTIGE zur richtigen Zeit“ die Unterscheidungskraft gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG mit der…