Kein Markenschutz für (beschreibende) Institutsbezeichnungen und Vereinsnamen

Unter anderem mit der Begründung Zwar mag Fachkreisen (in Politik, Verwaltung, Wissenschaft usw.) bekannt sein, dass es nur eine Institution in Deutschland gibt, welche ihre Aktivitäten (d. h. die hier maßgeblichen Waren- und Dienstleistungsangebote) unter der Bezeichnung „Deutsches Institut für Menschenrechte“ anbietet und erbringt. Für allgemeine Publikumskreise, an die sich die Angebote des Anmelders –…

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