War irgendwie dermato-logisch
Mit Beschluss vom 13.03.2012 entschied das Bundespatentgericht (BPatG), dass die Wortmarke „Dermatologikum“ im Bereich der Nizza-Klassen 03, 36, 41, 42 und 44 zu löschen sei (BPatG, Beschl. v. 13.03.2012, Az. 24 W (pat) 61/09 – Dermatologikum). In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: „Das Markenwort „Dermatologikum“ ist abgeleitet von dem Fachterminus „Dermatologie“, der die…