Ausland ist kein Inland

In der Oskar/Oscar del vina-Entscheidung bestätigt der Bundesgerichtshof (BGH) seine in der Hotel Maritim-Entscheidung aufgestellten Grundsätze zur inländischen Markenverletzung bei einem im Ausland vorgenommenen Verhalten (BGH, Urt. v. 08.03.2012, Az. I ZR 75/10 – OSCAR/Oscar del vina). Demzufolge liegt nur dann eine Markenverletzung vor, wenn das Verhalten einen hinreichenden wirtschaftlich relevanten Inlandsbezug („commercial effect“) aufweist.…

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