Beurteilung der Branchennähe

Die Frage, ob im Rahmen der Prüfung der Verwechslungsgefahr im Sinne von § 15 Abs. 2 MarkenG die Branchennähe vollständig ausgeschlossen – und deshalb von absoluter Branchenunähnlichkeit auszugehen – sei, sei, so der Bundesgerichtshof (BGH) in der BCC-Entscheidung

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