Ungefähr 50 zu 50

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die abstrakte Farbmarke Foto: http://register.dpma.de mangels grafischer Darstellbarkeit (§ 8 Abs. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 08.04.2011, Az. 26 W (pat) 12/10 – Blau-Silber). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: “In der hier zu beurteilenden Anmeldung fehlen konkrete Festlegungen zum quantitativen Verhältnis der Farben zueinander (Voraussetzung…

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