Keine politisch unerträgliche Verhöhnung

Die Wortmarke „Berliner Reichstagsbrand“ verstößt, soweit mit ihr die Waren „Spirituosen“ (Klasse 33) markiert werden, nicht gegen die guten Sitten (BPatG, Beschl. v. 14.09.2011, Az. 26 W (pat) 502/11 – Berliner Reichstagsbrand). In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: Wird „Berliner Reichstagsbrand“ im Zusammenhang mit „Spirituosen“ verwendet, wird der Verkehr mit dem Wort „Brand“…

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