Advo ist nicht mehr Anwalts Liebling
Bei den Anwälten ist alles “advo”. Das Bundespatentgericht (BPatG) beschäftigte sich in der Advo/Advotipp-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 21.05.2014, Az. 29 W (pat) 59/1 – Advo/Advotipp) mit dem Schutzbereiches des Bestandteils “advo”,urteilte wie folgt “Der Widerspruchsmarke “Advo” kann nicht durchgehend eine durchschnittliche Kennzeichnungskraft zugebilligt werden. In Bezug auf die Dienstleistungen, die von einem Anwalt erbracht werden…